Brustverkleinerung: Warum bezahlt die Krankenkasse selten?
25. September 2017
Die Brust ist schwer, scheuert auf der darunterliegenden Haut, zieht unangenehme Blicke auf sich und schmerzt. Nachdem sich frau endlich für eine Brustverkleinerung überwunden hat und eine Beratung bei einer Fachärztin/Facharzt für Plastische Chirurgie in Anspruch genommen hat, kommt der Dämpfer: Der Antrag, der an die Krankenkasse zur Kostenübernahme gestellt wurde, wird abgelehnt. Unverständnis macht sich breit. Die Frau fühlt sich nicht ernst genommen und ungerecht behandelt.
Warum ist dies oft der Fall? Die Krankenkasse orientiert sich nicht an der sichtbaren Grösse der Brust oder den Unannehmlichkeiten im Alltag. Sie beurteilt, ob die grosse Brust «krankmachend» ist und Beschwerden verursacht, denen mit üblichen haltungstechnischen Massnahmen nicht beizukommen ist. Die Beschwerden müssen für die Kasse objektivierbar sein (wiederholte Kontrollen beim Arzt, Medikamente, verordnete Physiotherapie, absolviertes Rückentraining). Wenn all dies über die Krankenkasse abgerechnet wurde, stellen diese Rechnungen den «objektiven Faktor» dar. Zudem muss die Person normalgewichtig (BMI nicht grösser als 25), die Beschwerden regelmässig sein und das geschätzte operativ entfernte Gewebegewicht um 500 g pro Seite betragen.
Das Alles ist in gewisser Hinsicht formell und stur. Es bestraft alle Frauen, die nicht wegen Schmerzen zum Arzt rennen und Lockerungsmassagen selber berappen. Auch hier gilt «Recht» ist nicht gleich «gerecht».