Bauchdeckenstraffung


Ergebnis
nach 1 Woche
Eingriffsdauer
ca. 2 1/2 bis 3 Stunden
Kosten
ca. CHF 18'000 bis 20'000
Anästhesie
Vollnarkose
Schmerzen
unter medikamentöser Behandlung
Ausfallzeit
2 Wochen
Dr. med. Eva Neuenschwander Fürer
Fachärztin FMH für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Medizin
Bauchdeckenstraffung Für das kompakte Körpergefühl
Bei der Bauchdeckenstraffung, auch Tummy Tuck genannt, ist es nicht das Ziel, Ihnen zu einem «Waschbrettbauch» zu verhelfen. Mit der Bauchdeckenstraffung stellen wir Ihre natürlichen, gefestigten Bauchkonturen sowie das kompakte Körpergefühl wieder her. Veränderungen am Bauch sind oft altersbedingt, können aber auch durch erbliche Faktoren, Gewichtsschwankungen oder starken Gewichtsverlust und insbesondere nach Geburten bedingt sein. Eine ausgeprägte Erschlaffung der Bauchdecken am Ober- und Unterbauch kann durch eine vollständige Bauchdeckenstraffung inklusive einer Verschiebung des Nabels korrigiert werden. Mit der Hautstraffung lassen sich auch Dehnungsstreifen unterhalb des Nabels entfernen. Die Bauchstraffung ist ein grösserer Eingriff, der einen Spitalaufenthalt bedingt. Dabei ist es wichtig, dass nach der Operation genügend Schonungszeit eingeplant wird.
«Die Bauchdeckenstraffung hat mir mein Selbstvertrauen zurückgegeben - endlich fühle ich mich wieder wohl in enger Kleidung.»
Sandra, 51 Jahre
IST DAS RESULTAT DAUERHAFT?
Grundsätzlich gilt: Je stabiler das Körpergewicht, desto grösser die Chancen auf ein dauerhaftes Resultat. Selbst bei leichter Gewichtszunahme können Sie jedoch von einer bleibenden Verbesserung der Körpersilhouette ausgehen.
BLEIBEN DIE NARBEN SICHTBAR?
Eine Bauchstraffung hinterlässt normalerweise lange, aber feine Narben, die nach einer gewissen Zeit hell werden und nur noch wenig sichtbar sind. Je nach Veranlagung und Wundheilung kann es in gewissen Fällen zu einer dickeren und geröteten Narbenbildung kommen. Die für die Entfernung des Gewebes erforderlichen Schnitte werden so platziert, dass sie durch Slip oder Badeanzug gut verdeckt sind.
GIBT ES RISIKEN BEI DIESEM EINGRIFF?
Grundsätzlich birgt jede Operation gewisse Risiken (z.B. Medikamentenunverträglichkeit, Blutergüsse, Wundheilungsstörungen, Entzündungen, Narbenprobleme oder Sensibilitätsstörungen). Sie hängen auch von der individuellen gesundheitlichen Verfassung ab. Im Rahmen der Beratungs- und Vorbereitungsgespräche besprechen wir mögliche Risiken detailliert mit Ihnen.
MUSS ICH IHNEN MITTEILEN, FALLS ICH MEDIKAMENTE EINNEHME?
Es ist in jedem Fall äusserst wichtig, dass Sie uns über Krankheiten, medikamentöse Behandlungen und Hormontherapien informieren. Zwei Wochen vor dem Eingriff dürfen Sie keine aspirinhaltigen Medikamente mehr einnehmen. Solche Medikamente können während der Operation zu vermehrter Blutung führen und den späteren Heilungsverlauf hinauszögern. Wir können jederzeit von einer geplanten Operation absehen, sollte infolge einer vorherigen Medikamenteneinnahme das Operationsrisiko erhöht sein.
WIE LANGE KANN ICH NICHT ARBEITEN?
Es muss mit einer Arbeitsunfähigkeit von rund zwei Wochen gerechnet werden, wenn Sie beruflich vorwiegend am Schreibtisch arbeiten. Im Falle von schwerer körperlicher Tätigkeit oder intensiver Bewegungsaktivität (z.B Pflegepersonal, Mütter von Kleinkindern, Reinigungspersonal) kann der Arbeitsausfall bis zu sechs Wochen betragen.
WANN KANN ICH WIEDER SPORT TREIBEN?
Sportliche Aktivitäten können nach ca. sechs bis acht Wochen wieder aufgenommen werden.
WIE TEUER IST EINE BAUCHSTRAFFUNG?
Die effektiven Kosten einer Behandlung hängen von der Art und vom Umfang des jeweiligen Eingriffs ab und können erst im Rahmen eines Beratungsgesprächs und einer medizinischen Untersuchung ermittelt werden. Insgesamt ist mit Kosten von ca. CHF 17‘000.- bis CHF 20‘000.- zu rechnen. Eine vorgängige Beratung in der Sprechstunde kostet CHF 200.-. Entscheiden Sie sich für einen Eingriff, erhalten Sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag. Die Kosten sind einen Monat vor der Operation fällig, damit der Termin definitiv bestätigt werden kann. Diese in der Branche übliche Vorauszahlung ist erforderlich, um die Vorbereitungen und Reservationen für Ihren Eingriff vornehmen zu können.
WERDEN DIE KOSTEN VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?
Eine Bauchstraffung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. In seltenen Fällen, z.B. bei extremem Weichteilüberschuss am Bauch nach massiver Gewichtsreduktion, beteiligt sich die Krankenkasse an den Behandlungskosten.